Blick in das Lippstädter Stadtarchiv
Hans Zaremba über die SPD-Gruppe 60plus bei Claudia Becker
Das Stadtarchiv Lippstadt geht zurück auf die Sammlung städtischer Privilegien seit dem frühen 13. Jahrhundert und ist somit etwa genauso alt wie die Stadt Lippstadt selbst. Diese Information von der Stadtarchivarin Dr. Claudia Becker bildete am Donnerstag, 30. Januar, den Auftakt eines interessanten Blickes der Senioren der Lippstädter Sozialdemokraten in das Archiv der Stadt Lippstadt in der Soeststraße 8.
Kommunale Pflichtaufgabe
Wer allerdings von den SPD-Senioren mit ihrem Leiter Karl-Heinz Tiemann geglaubt hatte, bei dem Aufbewahrungsort im Gebäude „Altes Steinwerk“ handele es sich um eine freiwillige Obliegenheit der kommunalen Kulturpflege, wurde von Claudia Becker überrascht: Vielmehr sei die Unterhaltung des Stadtarchivs eine kommunale Pflichtaufgabe, wie sie das Land Nordrhein-Westfalen in seinem Archivgesetz bestimmt habe. „Danach ist das Archiv keine Kultureinrichtung, sondern in erster Linie eine Behörde für Verwaltungsaufgaben“, erklärte die Beamtin den Gästen aus der SPD. Gleichwohl verstehe sich das seit 1976 von einer hauptamtlichen und seit 1983 von einer archivfachlich ausgebildeten Kraft geleitete Lippstädter Archiv als Ort geschichtlicher Begegnungen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können das 1,6 Kilometer umfassende Archivgut einsehen, sofern keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen oder Probleme mit der Erhaltung des Archivguts dem entgegenstehen.
Inhaltliche Bewertungen
Die wesentliche gesetzliche Aufgabe der ‚Sammelstelle‘ der vielen Dokumente, Filme, Fotos, Tonträger und anderer Archivalien bestehe darin, so Claudia Becker, historisch bedeutsame Unterlagen aus der Tätigkeit von Rat und Verwaltung zu verwahren. Nicht allein aus Platzgründen gelange nur ein Querschnitt der Papiere aus dem Stadthaus und den anderen städtischen Dienststellen in das von ihr seit dem Jahr 2002 geleitete Haus. „Was letztlich übernommen wird, entscheidet das Stadtarchiv. Dabei ist die inhaltliche Bewertung entscheidend“, bemerkte die Chefin der städtischen Dienststelle auf den zu treffenden Ausleseprozess. Interessant für die Lagerung wären zum Beispiel Akten über die Anschaffung eines Dienstautos im Jahr 1906 oder zur Einführung der elektronischen Datenverarbeitung in den 1980er Jahren, weniger dagegen aus späteren Zeiten, in denen derartige Aufgaben zur Routine geworden seien.