Förderung im Sozialbereich
„Die Strategie der Stiftung bei der Förderung im Sozialbereich ist vorrangig darauf ausgerichtet, einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen, Familien mit Kindern, Alleinerziehenden und Senioren zu leisten“. Die wesentlichen Aufgaben, die dabei im Zentrum stehen, umfassen nach Auskunft des Stiftungsvorstandes die sozialpädagogische Betreuung benachteiligter Personenkreise, Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern, die aufsuchende Familienbildung zu Ernährungsfragen, Förderungen der ehrenamtlichen Begleitung der Bewohner in den Seniorenheimen, Unterstützung der Schwangerschaftsberatungsstellen, Begleitung verhaltensauffälliger Kinder in den Schulen, Einzelfallhilfen für Familien, Kinder, Jugendliche und Senioren, Förderprojekte für Obdachlose sowie die Unterstützung des Vereins KIA. „Dies alles passiert in enger Kooperation mit den vielen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen in den Vereinen sowie den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern“, so der Stiftungsvertreter. Die unmittelbare Projektarbeit der vielen ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen sei ein wesentlicher Baustein für das Gelingen der Stiftungsprojekte.
Prinzip der Stiftung
Damit die bei den Sozialdemokraten präsentierten Maßnahmen effektiv umgesetzt und mit Leben erfüllt werden können, bediene sich die Hueck-Stiftung eines ehrenamtlich tätigen Vorstandes, dem neben Wolfgang Roßbach auch Michaela Bittner, Claudia Owen, Franz Ulrich Lücke und Heinz Müting angehören. Die letzte Entscheidung über die Förderprojekte habe der ehrenamtlich besetzte Beirat unter Vorsitz des Bürgermeisters Christof Sommer. Bei der Stiftungsarbeit wird der Vorstand vom Geschäftsführer Jörg van der Horst und dem Stiftungszentrum in Essen maßgeblich unterstützt. Zu den Aufgaben des Vorstandes der Stiftung gehört vor allem die Prüfung aller Fördervorhaben vor Ort und damit aller an ihr herangetragenen Wünsche in enger Kooperation mit den Antragstellern, bevor es zu einer Bewilligung kommt. Zum Prinzip der Stiftung gehöre auch, keine Pflichtaufgaben der Kommunen zu fördern, sondern, soweit erforderlich, ausschließlich deren freiwillige Maßnahmen mit Mitteln aus dem Stiftungsfond zu begleiten. Die Stiftung verstehe sich als Impulsgeber für zukunftsorientierte Projekte und Förderer von nachhaltigen Bildungs- und Sozialprojekten.
Die letzte Seite